AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am SWP CityLauf Pforzheim

 § 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Alle Läufe, die vom Badischen Leichtathletik-Verband e.V. veranstaltet werden, werden nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) sowie der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der World Athletics unter Aufsicht des Badischen Leichtathletik-Verbandes ausgerichtet. Veranstalter des SWP CityLauf Pforzheim ist der Badische Leichtathletik-Verband e.V. (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe).

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und den Veranstaltern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Jede Erwähnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen des BLV zum männlichen Geschlecht beinhaltet auch die Erwähnung zum weiblichen und diversen Geschlecht.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(1) Für den Veranstalter hat der Schutz der Teilnehmer sowie aller Besucher, Mitarbeiter und ehrenamtlicher Helfer oberste Priorität. Die Veranstaltung wird deshalb auf der Grundlage der am Veranstaltungstag gültigen behördlichen, beziehungsweise landes- oder bundesrechtlichen Anordnung, Verfügung oder Maßnahme sowie von weiteren relevanten behördlichen Vorgaben und Regelungen durchgeführt werden.

(2) Zur Durchführung der Veranstaltung erstellt der Veranstalter bei Bedarf ein Hygienekonzept, das von den zuständigen Genehmigungsbehörden geprüft und freigegeben wird. Der Veranstalter gibt den Teilnehmern die sich aus dem Hygienekonzept ergebenden Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser gegen das Hygienekonzept verstößt.

§ 4 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet.

Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung. Im Rahmen der Sammelanmeldung muss ein Ansprechpartner benannt werden, über den die Anmeldung abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

Mit der Teilnahme am Lauf erklärt der Teilnehmer sein uneingeschränktes Einverständnis.

(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) oder für Firmen per Rechnungsstellung auf Anforderung. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. gleichzeitigen Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Anmeldung kann bis spätestens zu dem in den Ausschreibungshinweisen genannten Zeitpunkt erfolgen.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. World Athletics unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Außerdem werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend dem angemeldeten Wettbewerb durchgeführt wurden (Streckenlänge) und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden. Die zugelassenen Sportgeräte sind in §2 Abs. (1) genannt.

(5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Weiterführende Ausführungen siehe § 5 Haftungsausschluss.

(8) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 5 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer hat nach der Veranstaltung die Möglichkeit, Bilder seines Laufes über die Website www.citylauf-pforzheim.de/bilder/ zu betrachten, weiterzuleiten und herunterzuladen. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung, Verarbeitung und Speicherung der Fotos und zur Veröffentlichung dieser Fotos auf www.citylauf-pforzheim.de/bilder/. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bilddaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Verarbeitung und Veröffentlichung. Eine darüberhinausgehende Weiterleitung oder Nutzung der Bilddaten ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an citylauf-pforzheim@blv-online.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern abgelichtet ist (z.B., weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann auch die Veröffentlichung dieser Bilder gesperrt werden. Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Ab­satz 1 a) und b) DSGVO. Der Zugriff auf die Bilder wird gesperrt und die Dateien vom Webserver gelöscht, sobald diese nicht mehr von Relevanz sind.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(4) Es werden Name, Vorname, Altersklasse, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO, Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO) die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentlichen.

(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. der vorstehenden Abs. 4, 5 und 6 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

(7) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt bis der Teilnehmer wie in Abs. 6 beschrieben widerspricht oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit dem Teilnehmer notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(8) Jedem Teilnehmer stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO.
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
  • Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
  • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
  • Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an den Badischen Leichtathletik-Verband als Veranstalter (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe): E-Mail:
citylauf-pforzheim@blv-online.de, Tel.: 0721-18385-0

§ 7 Zeitmessung + regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung wird vom Badischen Leichtathletik-Verband e.V. (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe) durchgeführt.

(2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

§ 8 Salvatorische Klausel und Rechtswahl
(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 21.04.2022 und gelten bis auf unbestimmte Zeit bzw. bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln, ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

Stand: 04.05.2022